Da Gewerbetreibende in vielen Bereich leider benachteiligt werden bzw. teilweise sogar höhere Kosten von Ihnen verlangt werden,
haben wir uns entschieden, dass wir den Gewerbetreibenden bei uns ein paar Vorteile einräumen möchten.
Den Nachweis Ihres Gewerbes müssen Sie uns selbstverständlich, durch Ihre Gewerbeanmeldung nachweisen, d.h. Sie senden uns vor oder nach Ihrer Bestellung (innerhalb von 15 Minuten) Ihren Nachweis an unsere Mail-Adresse info@feuerwerkbude.de.
Hinweis: Der Inhaber eines Betriebes hat laut §14 SprengG den Umgang und Verkehr mit Feuerwerksartikeln der zuständigen Behörde zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.
Dies ist im Jahr 2023 folgendes:
Je nach Situation bzw. Entscheidungen der Nichtsnutze aus der Politik, wird eventuell der Shop Ende November / Anfang Dezember wieder für alle Personen geöffnet.
D.h. der Gewerbetreibende kann bzw. sollte vorher seine Bestellungen tätigen und hat somit noch deutlich mehr Auswahl zur Verfügung und kann auch entsprechend die Artikel auch schon früher erhalten.